Lasertherapie
Die Lasertherapie hat in den letzten Jahren Einzug in die Medizin gehalten und ist aus dieser nicht mehr wegzudenken. Insbesondere können in
der Dermatologie störende und krankhafte Hautveränderungen hiermit schonend entfernt werden. In meiner Praxis stehen mir hierfür
ein Erbium YAG-Laser mit fraktioniertem Handstück und ein kombinierter quantas q-switch Rubinlaser mit IPL zur Verfügung.
Krankenkassen Information zur Lastertherapie
Eine Weiterentwicklung der Therapie der Krebsvorstufen stellt die sogenannte Power-PDT dar, welche eine Kombination aus dem Erbium YAG Laser mit fraktioniertem Handstück und Lichttherapie ist.
Diese Leistungen übernehmen in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen nicht, so dass es sich um eine iGel (individuelle Gesundheitsleistung) handelt. Private Krankenkassen übernehmen diese Therapie.
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Erbium-YAG-Laser
Mit dem Erbium-YAG-Laser können ablative Anwendungen durchgeführt werden. Das bedeutet, dass mit einer Wellenlänge von 2940nm gearbeitet wird und die oberen Hautschichten präzise entfernt werden können, ohne die Umgebung zu verletzen.
Hiermit können entfernt werden:
Stielwarzen, vergrößerte Talgdrüsen, Grießkörner, Xanthelasmen, nur um einige Beispiele zu nennen.
FRAKTIONIERTE LASERTHERAPIE
Das fraktionierte Handstück kann auch zur Behandlung von kosmetisch störenden Narben oder Falten verwendet werden. Hierbei handelt es sich um eine iGel (individuelle Gesundheitsleistung).
RUBINLASER
Der q-switsch Rubin Laser hat eine Wellenlänge von 694nm, das bedeutet, dass hiermit vor allem Farbpigmente gut behandelt werden können. Dieser Laser kommt auch für die Entfernung von Altersflecken, Alterswarzen oder Tatoos, aber auch Haarentfernung zur Anwendung.
IPL
IPL bedeutet hochenergetische Blitzlampe, mit der mittels eines Filters bestimmte Wellenlängen herausgefiltert werden. Ein wesentlicher Vorteil ist das große Bestrahlungsfeld. Hiermit können vor allem Äderchen (Teleangiektasien), Rosacea, Feuermale und rötliche Farbveränderungen, z.B. am Hals oder Besenreiser gelasert werden.
Hinweise
Lasertherapien werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur sehr selten übernommen.
Deshalb werden wir Ihnen diese Therapie in aller Regel als iGel (individuelle Gesundheitsleistung) in Rechnung stellen müssen.
In aller Regel übernehmen private Krankenkassen diese Therapien.