DERMATOCHIRURGIE
Gutartige und bösartige Hauttumore können in meiner Praxis je nach Gegebenheit operiert werden.
Hierbei wird im Vorfeld die Operation genau besprochen, was operativ notwendig und möglich ist und wie das Ergebnis aussehen wird.
Information zur Dermatochirurgie
Die bösartigen Tumoren werden mittels histografischer Kontrolle entfernt, hierzu arbeite ich eng mit Dermatohistopathologen zusammen, so dass eine genaue Exzision durchgeführt werden kann. In einigen Fällen ist es leider notwendig, nochmal etwas nachzuschneiden, damit der Tumor komplett entfernt werden kann.
Kategorien
MELANOM
Die operative Entfernung des schwarzen Hautkrebs wird immer histopathologische kontrolliert, hier ist je nach Tumordicke ggf. auch eine weitere Operation mit einem Sicherheitsabstand notwendig oder die Überweisung in eine Klinik zur zusätzlichen Entfernung von Lymphknoten.
PLATTENEPITHELCARCINOM
Das Spinaliom (Plattenepithelcarcinom) ist gerade im Alter ein häufig auftretender Hauttumor, der mittels histografischer Kontrolle operativ entfernt wird. In seltenen Fällen ist im Anschluss noch eine Ultraschalluntersuchung der Lymphknoten notwendig.
BASALZELLKARZINOM
Das Basalzellkarzinom ist ein sehr häufiger Hauttumor, der vor allem im Alter auftritt. Dieser Tumor wird mittels histografischer Kontrolle entfernt. Hier kommt es häufiger vor, dass ein 2. Mal operiert werden muss, da im histologischen Präparat noch Tumorzellen nachweisbar sind. Sollte der Tumor zu groß sein, erfolgt eine Überweisung in eine Klinik.
GUTARTIGE HAUTVERÄNDERUNGEN
Bei Auffälligkeiten eines Leberflecks erfolgt eine operative Entfernung mit histologischer Untersuchung. Sollte ein Leberfleck jedoch aus kosmetischen Gründen entfernt werden, handelt es sich um eine iGel (individuelle Gesundheitsleistung). Genaueres besprechen Sie vor Ort. Desweiteren können natürlich auch andere gutartige Haitveränderungen entfernt werden, wie z.B. Xanthelasmen, Fibrome, Atherome.
Hinweise
Kosmetische Entfernungen von gutartigen Hautveränderungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht, so dass es sich
um eine Igel-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) handelt. In einem ausführlichen Vorgespräch werde ich Ihnen diesbezüglich alles weitere erläutern.